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Pflegeversicherung:
Wir unterstützen Pflegebedürftige bei der Selbstständigkeit

Wir betreuen unsere Patienten zu Hause bei ihrem Tagesgeschehen. Unser Pflegedienst verfügt über Verträge mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern, sodass wir jegliche Leistungen nach dem SGB XI und dem SGB XII anbieten können.

Wir unterstützen Pflegebedürftige bei sämtlichen Tätigkeiten der Grundpflege, sodass für Körperpflege und Intimpflege sowie das Aus- und Ankleiden immer gesorgt ist. Wenn Patienten das Bett verlassen möchten, um die Toilette aufzusuchen oder um zu essen, reichen wir ihnen eine helfende Hand. Natürlich sind wir auch da, falls Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten benötigt wird. Um die hauswirtschaftliche Versorgung kümmern wir uns ebenfalls. Wir übernehmen das Einkaufen, Waschen der Wäsche oder Putzen der Wohnung.

Des Weiteren führen wir Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI bei Pflegegeldempfängern durch und bieten im Rahmen von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI eine individuelle Beaufsichtigung, Betreuung und Beschäftigung für Menschen mit Hirnleistungsstörungen an.